Das Beratungsgespräch mit dem Arzt

 

Nehmen Sie zu einem Beratungsgespräch, wenn möglich, eine Begleitung mit.  Zum einen haben Sie für den Fall der Fälle einen Zeugen, zum anderen hören vier Ohren mehr als zwei und auftretende Fragen können umfassender gestellt werden. In jedem Fall sollten Sie alles, was Sie unterschreiben sollen, in Ruhe durchlesen und bei Unklarheiten Fragen stellen. Am besten, Sie nehmen die Unterlagen mit nach Hause und studieren sie dort in Ruhe. Unterschreiben sollten sie erst, wenn ihnen die Inhalte verständlich und sie damit einverstanden sind. Merke: Niemand, auch kein Arzt, kann und darf sie zu einer Unterschrift ohne diese Voraussetzungen drängen!

Wichtig ist auch die Aufklärung über Kosten und Risiken verschiedener Behandlungsmethoden. Fragen Sie nach Alternativen und den definitiven Kosten, die Sie bezahlen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie die Kosten für die gesamte Behandlung genannt bekommen. Wendet der Arzt hier die "Salami-Taktik" an und informiert sie "Scheibchenweise" nach einer bereits begonnenen Behandlung, ist es sicher nicht leicht, die Behandlung abzubrechen und den Arzt zu wechseln. Sie sollten sich aber gut überlegen und im Zweifel z.B. durch die UPD beraten lassen, welche Schritte und Maßnahmen ggf. zweckmäßig und für sie richtig sind. 

Haben Sie Unterlagen, z. B. Röntgenaufnahmen vorheriger Behandlungen oder Diagnosen, nehmen Sie diese mit und lassen Sie sich nicht unnötig weitere kostspielige und gesundheitsbelastende Röntgenaufnahmen einreden. Digitale 3-D-Aufnahmen sind nach den Erfahrungswerten betroffener Patienten nicht immer erforderlich und zielführend. In jedem Fall lassen sie sich die Kosten vor der Erstellung konkret benennen. Sie selbst werden beurteilen können, welche Kosten für sie tragbar sind. Wenn Ihnen die Transparenz fehlt, informieren sie sich z.B. bei der UPD, welche Kosten für derartige Aufnahmen angemessen sind.

Holen Sie bei umfangreicheren und komplizierteren Behandlungen eine zweite Meinung ein.

Wenn Sie eine privatärztliche Vergütungsvereinbarung unterschreiben, achten Sie auf den Steigerungsfaktor der Gebühren. Üblich ist ein Faktor von 2,3, in schwierigen Fällen bis 3,5. Mehr zahlen die Krankenversicherungen in der Regel nicht. Höhere Faktoren sollten Sie nicht ohne weiteres akzeptieren. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sieht eine Begründungspflicht des Arztes vor, wenn er über den Faktor 2,3 abrechnet. Höhere Faktoren als 3,5 aber sind nicht mehr Gegenstand der GOZ. Perfide dabei ist, dass deshalb bei höheren Faktoren als 3,5 die Begründungspflicht für den Arzt entfällt.

Bitten Sie im Zweifelsfall vor einer privatärztlichen Vergütungsvereinbarung Ihre Krankenkasse oder -versicherung um eine Beurteilung der Angemessenheit der Behandlungskosten.

Achten Sie bei allen Unterschriften, die Sie leisten auf das korrekte Datum -tragen Sie es ein, sollte es fehlen- und lassen Sie sich immer eine Kopie mitgeben.