Seit der Gesundheitsreform 2005 gibt es nur noch einen Festzuschuss der Kassen bei Zahnersatz …

 

… egal wie teuer die Behandlung letztlich ist. Der Festzuschuss orientiert sich am Befund und an der hierfür üblichen Versorgung, der so genannten Regelversorgung. Die Regelversorgung wiederum deckt das durchschnittliche Honorar für die Leistungen des Zahnarztes ab, und außerdem enthält sie die Kosten, die in der Regel beim Zahntechniker für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz anfallen.

Normalerweise bekommen Patienten beim Zahnersatz - das sind zum Beispiel Einzelkronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen - von der Krankenkasse einen Festzuschuss der durchschnittlichen Kosten. Der Festzuschuss kann sich erhöhen: Können Sie nachweisen, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig vom Zahnarzt haben untersuchen lassen, liegt der Zuschuss bei 60 Prozent, bei zehn Jahren bei immerhin 65 Prozent. Selbst wenn Kassenpatienten aber jedes Jahr die Bonusheft-Kontrollstempel von ihrem Zahnarzt eingesammelt haben, bleibt die Kassenleistung begrenzt.

Beispiel:

Für einen defekten Backenzahn plant der Zahnarzt eine Metallgusskrone. Für diese Regelversorgung setzt der Zahnarzt Kosten in Höhe von 234,62 Euro auf die Rechnung. Der Patient mit einem Fünf-Jahres-Nachweis im Bonusheft erhält nur 140,77 Euro, die 60 Prozent also. Eine keramikverblendete Krone schlägt mit etwa 500 Euro zu Buche. Will der Patient diese haben, erhöht sich die Kassenleistung trotzdem nicht.

Den Rest - ein prinzipiell nach oben offener Betrag - muss also jeder aus eigener Tasche zuzahlen. Gleiches gilt für zusätzliche ästhetische oder kosmetische Leistungen. Somit zahlt die Kasse für eine einfache Brücke oder teures Implantat oder eine Krone aus Gold oder Keramik - abhängig vom Befund - immer denselben Zuschuss. Wenn die Zähne schon stark geschädigt sind, kann es sein, dass Zahnersatz die letzte Behandlungsmöglichkeit ist. Vor allem Kassenpatienten, die Zahnersatz benötigen und keine Zahnzusatzversicherung haben, müssen in den sauren Apfel beißen. Die Zuzahlung der Versicherten erreicht mittlerweile enorme Größenordnungen. Da können sich die Kosten auf Tausende Euro summieren.

 

Zahnbehandlung über der Regelversorgung

Mehr als jede zweite Zahnbehandlungen geht über die Regelversorgung hinaus, so die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Und jede dreißigste Zahnersatzneubehandlung ist nunmehr eine mit Implantatkonstruktion. Um die Sozialversicherungssysteme zu entlasten und damit den immer teurer gewordenen Sozialstaat vor dem Kollaps zu schützen, haben die Bundesregierungen in den letzten zehn Jahren die Leistungen der gesetzlichen Kassen kontinuierlich und drastisch gestutzt - insbesondere im kostenträchtigen Bereich Zahngesundheit.

Das dadurch immer größere finanzielle Risiko können Patienten absichern: Top-Policen für Zahnzusatzversicherungen gibt es schon ab zehn Euro im Monat. Sie können die Kosten einer teuren Behandlung in punkto Zahnersatz mildern. Die Rechnung in voller Höhe übernehmen aber auch sie oft nicht. Wie viel Prozent dabei von der Versicherung gezahlt wird, hängt vom individuellen Versicherungsangebot ab. Patienten, die ihrer Krankenkasse mit einer Zusatzpolice die Zähne zeigen, sollten beachten, das nicht während einer laufenden Behandlung zu tun. Bevor der Versicherte erstmalig eine Rechnung bei seiner Zusatzversicherung einreichen darf, hat er Wartezeiten verstreichen zu lassen. Oftmals schließen die Gesellschaften die Sanierung von Zähnen aus, die bereits bei Vertragsschluss kaputt waren.